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OLG Brandenburg, 05.12.2018 - 13 UF 101/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Anwendungsbereich des § 1390 BGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
FamFG §§ 58 ff.; BGB § 1390
Wertersatz für eine Zugewinnausgleichsforderung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nauen, 21.03.2013 - 24 F 147/11
- OLG Brandenburg, 05.12.2018 - 13 UF 101/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.11.2013 - XII ZB 434/12
Zugewinnausgleich: Tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer gemischten …
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2018 - 13 UF 101/13
Vielmehr hat es der Zuwendungsempfänger bei einer gemischten Schenkung als Vertragsbeteiligter selbst in der Hand, dem von den Parteien des Zuwendungsgeschäftes tatsächlich zugrunde gelegten Wertverständnis im Vertrag einen hinreichenden Ausdruck zu verleihen (vgl. BGH, Beschluss vom 06. November 2013 - XII ZB 434/12 -, Rn. 16, juris), und hier spricht § 2 des Notarvertrages vom 11.10.2006 ausdrücklich von einem unentgeltlichen Erwerb und § 9 fasst explizit die Möglichkeit anfallender Schenkungssteuer ins Auge (85). - BGH, 12.11.2014 - XII ZB 469/13
Zugewinnausgleichsverfahren: Obliegenheit des schlüssigen Bestreitens einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2018 - 13 UF 101/13
Nach diesen Grundsätzen ergibt sich eine Benachteiligungsabsicht bei den in Rede stehenden wirtschaftlichen Verhältnissen schon aus der Höhe der Zuwendungen (vgl. BGH XII ZB 469/13 FamRZ 2015, 232 Rn. 19), der Art ihrer Gestaltung gerade unter Einbeziehung zahlreicher werthaltiger und das vormalige Vermögen des Ehemannes in seiner Zusammensetzung maßgeblich strukturierender Grundstücke (vgl. 34) sowie dessen Vermögenslosigkeit bei Ende des Güterstandes. - BGH, 05.07.2006 - VIII ZR 172/05
Rückabwicklung der Veräußerung einer Steuerberaterpraxis; Umfang der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2018 - 13 UF 101/13
Der bereicherungsrechtlich zu leistende Wertersatz richtet sich nach dem objektiven Verkehrswert und entspricht dem Betrag, den ein Dritter am Markt für das in Rede stehende Rechtsgut zu zahlen bereit ist (vgl. BGHZ 168, 220-245, Rn. 39), hier mithin 400.000 EUR, ist allerdings unter dem Gesichtspunkt der Schenkung wegen der Übernahme der dinglichen Belastung um die Ablösebeträge zu mindern (vgl. BGHZ 107, 156-161). - BGH, 07.04.1989 - V ZR 252/87
Übernahme dinglicher Belastungen bei Schenkung eines Grundstücks; Versorgung des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2018 - 13 UF 101/13
Der bereicherungsrechtlich zu leistende Wertersatz richtet sich nach dem objektiven Verkehrswert und entspricht dem Betrag, den ein Dritter am Markt für das in Rede stehende Rechtsgut zu zahlen bereit ist (…vgl. BGHZ 168, 220-245, Rn. 39), hier mithin 400.000 EUR, ist allerdings unter dem Gesichtspunkt der Schenkung wegen der Übernahme der dinglichen Belastung um die Ablösebeträge zu mindern (vgl. BGHZ 107, 156-161). - OLG Köln, 28.06.1999 - 16 U 7/99
Nachweis der Beeinträchtigungsabsicht des Erblassers
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2018 - 13 UF 101/13
Die Schenkungssteuer bleibt außer Betracht, da die Antragsgegnerin sie nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG zurückverlangen kann (vgl. OLG Köln, Urteil vom 28. Juni 1999 - 16 U 7/99 -, Rn. 29, juris).